Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bezreg-detmold.nrw.de und seine Unterkapitel.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruhen  auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
     
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.bezreg-detmold.nrw.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter: Formular zur Barrierefreiheit an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:  www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags[dot]nrw[dot]de)