Die Bezirksregierung nimmt im Wesentlichen fünf klassische Funktionen wahr:
Als Aufsichtsbehörde berät und beaufsichtigt die Bezirksregierung die nachgeordneten Landesbehörden sowie die Verwaltungen der Kreise und der kreisfreien Stadt Bielefeld.
Als erstinstanzliche Behörde nimmt die Bezirksregierung viele Aufgaben unmittelbar wahr (z. B. Planfeststellungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen und Straßen, Berufserlaubnisse für Ärzte)
Als Planungsbehörde ist der Bezirksregierung der Regionalrat zugeordnet, dessen Mitglieder auf Vorschlag der Kreise und der kreisfreien Stadt Bielefeld bestellt werden.
Als Bewilligungsbehörde sorgt die Bezirksregierung für eine sachgerechte Verteilung und Verwendung von Fördermitteln (z.B. im Städtebau oder Gesundheitsbereich).
Als Rechtsbehelfsinstanz entscheidet die Bezirksregierung auch in bestimmten Fällen über Widersprüche.
aktualisiert: Januar 2022