Abteilung 3
Leitung der Abteilung: Jens Kronsbein
In der Abteilung 3 erfolgt z.B. im Rahmen der Kommunal- und Finanzaufsicht die rechtliche Überprüfung der Haushaltssatzungen der Stadt Bielefeld und der 6 Kreise des Bezirks. Erreichen die Kommunen den Haushaltsausgleich nicht, ist zur Abstimmung ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. In ihm muss dargestellt werden, wie schnellstmöglich der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.
In dieser Abteilung wird auch die Aufsicht über die behördlichen Vermessungsingenieure des Bezirks (Katasterämter und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) wahrgenommen. So wird z.B. eine ordnungsgemäße Führung des Liegenschaftskatasters und eine zweckmäßige Ausführung der behördlichen Liegenschaftsvermessungen erreicht. Weiterhin wird hier die Ausbildung des vermessungstechnischen Fachpersonals betreut.
Ein Schwerpunkt der Aufgaben der Abteilung 3 ist die Regionalentwicklung, d. h. die Regionalplanung. Hier unterstützt sie als Regionalplanungsbehörde den Regionalrat insbesondere bei der Aufstellung und Änderung des Regionalplanes, in dem sich die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Region konkretisieren.
Fragen der Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Siedlungsstruktur zählen dabei ebenso zu den Inhalten wie die Sicherstellung der Verkehrs- und Versorgungsstruktur.
Bedeutsam ist auch die Aufgabe der Entwicklung und Förderung des ländlichen Raumes mit Blick auf eine gesamte Region. Ländliche Entwicklungskonzepte, die Dorfentwicklung oder die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und die Verbesserung der Agrarstruktur sind Beispiele für Förderschwerpunkte. Dazu gehören Maßnahmen der Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie der freiwillige Land- und Nutzungstausch.
Daneben werden in der Abteilung 3 vielfältige Aufgaben für die gewerbliche Wirtschaft wahrgenommen. Sie versteht sich als Anlaufstelle und Ansprechpartner für alle wirtschaftsbezogenen Fragen.
Auch werden hier Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme abgewickelt.
Die Bezirksregierung ist die (obere) Bauaufsicht über die Kreise und die kreisfreie Stadt Bielefeld. Dazu gehört auch die Überprüfung großflächiger Vorhaben im Einzelhandel.
Auch die bautechnische Prüfung öffentlich geförderter Baumaßnahmen, wie Schulen und Sportstätten, wird in dieser Abteilung wahrgenommen.
Im Bereich Städtebau/Bauleitplanung werden Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne überprüft bzw. genehmigt. Zudem werden Städte und Gemeinden in generellen Fragen der Bauleitplanung beraten. In der Städtebauförderung setzt das Land NRW im Erhalt und in der Erneuerung historischer Stadt- und Ortskerne und in der Unterstützung regionaler Entwicklungen Schwerpunkte.
Zu nennen ist noch die Funktion (obere) Denkmalbehörde, verbunden mit der Denkmalförderung.